Häufig gestellte Fragen (FAQ)

FAQ – Häufige Fragen zum Thema „Sperrmüll“

Was ist Sperrmüll?

Sperrmüll umfasst große Haushaltsgegenstände, die nicht in die normale Mülltonne passen, z. B.:

  • Möbel (Sofas, Schränke, Tische)
  • Matratzen
  • Teppiche
  • Elektro-Großgeräte (z. B. Waschmaschinen, Herde)
Was gehört nicht zum Sperrmüll:
  • Hausmüll oder Verpackungen
  • Bauschutt
  • Autoteile
  • Farben, Lacke, Chemikalien
Wie kann ich Sperrmüll entsorgen?

In der Regel gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Abholung auf Anmeldung – meist 1–2 Mal pro Jahr kostenlos oder gegen geringe Gebühr.
  2. Sperrmüllkarte oder -gutschein – in vielen Kommunen erhältlich.
  3. Selbstanlieferung – bei Wertstoffhöfen oder Recyclinghöfen.
Wie melde ich Sperrmüll an?

Das ist je nach Stadt oder Landkreis unterschiedlich. Meistens:

  • Online über das Portal der Stadt oder des Entsorgungsbetriebs
  • Telefonisch
  • Per Formular
Wie viel Sperrmüll darf ich abgeben?

Typischerweise:

  • bis zu 3 m³ pro Abholung
  • Gewichtsbeschränkung: oft max. 100–200 kg
Was kostet die Sperrmüllentsorgung?
  • Kostenlos bei regelmäßiger Abholung (z. B. 1–2 Mal jährlich)
  • Gebührenpflichtig bei Sonderabholungen oder großen Mengen (z. B. Containerdienst)
Was passiert bei illegaler Entsorgung?

Illegales Ablegen von Sperrmüll kann teuer werden:

  • Bußgelder zwischen 50 € und 1.500 €
Was muss ich am Abholtag beachten?
  • Sperrmüll frühestens am Vorabend rausstellen
  • Zugänglich und sortiert bereitstellen
  • Keine Gegenstände, die nicht angemeldet wurden
Gibt es Alternativen zur Entsorgung?

Ja! Viele Gegenstände können:

  • Verschenkt oder verkauft werden (z. B. über Kleinanzeigen)
  • Gespendet werden (z. B. an Sozialkaufhäuser)